Allgemeine Geschäftsbedingungen für Photovoltaiksysteme der rmsolar Swiss GmbH

§ 1 Geltungsbereich

1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten fürsämtliche Verträge der rmsolar Swiss GmbH („rmsolar Swiss GmbH“), die den Verkauf und ggf. die Montage von Anlagen oder Komponenten zum Gegenstand haben. Sämtliche Angebote und Leistungen (inkl. Auskünfte und Beratungen) erfolgen ausschließlich zu den Bedingungen dieser AGB; entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt rmsolar Swiss GmbH nicht an, es sei denn, rmsolar Swiss GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. 2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Unternehmer im Sinne der nachstehenden Geschäftsbedingungen ist, wer bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzuordnen ist.

§ 2 Vertragsschluss

1. Ein Vertrag zwischen rmsolar Swiss GmbH und dem Kunden kommt dadurch zustande, dass der Auftrag, den der Kunde rmsolar Swiss GmbH erteilt, durch rmsolar Swiss GmbH zumindest in Textform bestätigt wird („Auftragsbestätigung“), spätestens jedoch mit Lieferung des bestellten Produkts durch rmsolar Swiss GmbH. Die bis dahin von rmsolar Swiss GmbH abgegebenen Angebote sind unverbindlich. Der Kunde ist an seinen Auftrag bis 3 Wochen nach dessen Absendung gebunden.  2. Vor einer Auftragsbestätigung durch rmsolar Swiss GmbH sind sämtliche Angaben von rmsolar Swiss GmbH zum Gegenstand von Lieferungen und / oder Leistungen (z.B. technische Daten, Toleranzen), sowie sämtliche in den jeweiligen Produktinformationen oder Werbematerialien generierten Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen, insbesondere die technischen Daten und Beschreibungen unverbindlich und beschreiben die Lieferungen und Leistungen lediglich. Sie stellen insbesondere keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie der von rmsolar Swiss GmbH zu liefernden Waren oder zu erbringenden Leistungen dar. 3. Rmsolar Swiss GmbH behält sich Änderungen vor, die aufgrund rechtlicher Vorschriften oder aufgrund besonderer Anforderungen des an dem vom Kunden gewünschten Installationsort örtlich zuständigen Verteilnetzbetreibers erforderlich sind. Ebenso zulässig sind (a) Änderungen, die im Hinblick auf die Gegebenheiten an dem vom Kunden gewünschten Installationsort eine technische Verbesserung darstellen sowie (b) der Ersatz von Komponenten der Photovoltaikanlage („Photovoltaikkomponenten“) durch gleichwertige Photovoltaikkomponenten, soweit hierdurch die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird und diese Änderungen dem Kunden nicht aus anderen Gründen unzumutbar sind.

4. An den zu einem Angebot zugehörigen Unterlagen stehen rmsolar Swiss GmbH und / oder ihren Lieferanten Eigentums- und Urheberrechte zu. Der Kundedarf diese ohne Zustimmung von rmsolar Swiss GmbH weder als solche noch inhaltlich Dritten zugänglich machen. Rmsolar Swiss GmbH wird Unterlagen des Kunden vertraulich behandeln. Unterlagen des Kunden dürfen jedoch solchen Dritten zugänglich gemacht werden, denen rmsolar Swiss GmbH zulässigerweise Lieferungen und Leistungen übertragen hat.

§ 3 Lieferung, Mitwirkungspflichten des Kunden

1. rmsolar Swiss GmbH erbringt ihre Leistungen fachgerecht durch qualifizierte Mitarbeiter oder Unterauftragsnehmer.

2. Die Lieferung der Waren erfolgt an den in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferort. Zu angemessenen Teillieferungen und Teilleistungen ist rmsolar Swiss GmbH berechtigt, solange diese für den Kunden zumutbar sind.

3. Die Lieferung der Produkte und die fachgerechte Installation dieser bedarf eines qualifizierten Fachpersonals. Die Lieferung und Installation erfolgt nach Abstimmung mit dem Fachpersonal und dem Kunden. Die Installation beginnt nicht vor Zugang aller vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen und Genehmigungen und der Erbringung sonstiger von dem Kunden vorzunehmender Vorbereitungs- und Mitwirkungshandlungen, die für die Leistungserbringung durch rmsolar Swiss GmbH erforderlich sind. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der weiteren Verpflichtungen des Kunden voraus, insbesondere die Leistung der vereinbarten Zahlungen und gegebenenfalls vereinbarter Sicherheiten. Befindet sich der Kunde mit einer von ihm zu erbringenden Leistung in Verzug, verschieben sich die Termine und verlängern sich die Fristen für die von rmsolar Swiss GmbH zu erbringendenLieferungen und Leistungen entsprechend.

4. Sofern der Kunde die Lieferung an einem von ihm angegebenen Liefertag und / oder zu einer bestimmten Uhrzeit wünscht, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung und ist mit Mehrkosten für den Kunden verbunden, die ihm vorher mitgeteilt werden.

5. Der Kunde schafft alle Voraussetzungen, um eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags zu ermöglichen. Hierzu gehört insbesondere - die Benennung einer Kontaktperson, die rmsolar Swiss GmbH während der Auftragsdurchführung zur Verfügung steht und berechtigt ist, Erklärungen entgegenzunehmen und abzugeben, die im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung für die gegenseitige Abstimmung erforderlich sind; - das zur Verfügung stellen von Unterlagen und anderen notwendigen Informationen.

6. Erweisen sich die vom Kunden bereitgestellten Informationen oder Unterlagen als fehlerhaft, unvollständig oder nicht eindeutig, wird er nach Mitteilung an rmsolar Swiss GmbH unverzüglich die erforderlichen Berichtigungen und / oder Ergänzungen vornehmen. Verzögert sich die Auftragsausführung ohne Verschulden von rmsolar Swiss GmbH durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so hat der Kunde die daraus erwachsenden Kosten, insbesondere durch Wartezeiten oder unnötige Anfahrten zu tragen.

7. Der Kunde ist verpflichtet, für direkt an ihn gelieferte Ware einen geeigneten Lagerplatz in einem abschließbaren Raum zur Verfügung zu stellen, in dem die angelieferten Waren bis zur Montage gelagert werden können, und die Waren dort im Zeitraum zwischen Anlieferung und Montagebeginnverschlossen zu verwahren. Die Größe des erforderlichen Lagerplatzesrichtet sich nach der Menge der anzuliefernden Ware und wird im Vorfeld der Lieferung zwischen rmsolar Swiss GmbH und dem Kunden abgestimmt. DerLagerplatz muss ebenerdig zugänglich sein. Die Anlieferung umfasst das Abladen der Ware und die Verbringung zu dem vereinbarten Lagerplatz.

8. Soweit dies zur Erbringung der vonseiten rmsolar Swiss GmbH geschuldeten Lieferungen und Leistungen erforderlich ist, gewährt der Kunde rmsolar Swiss GmbH und von ihr mit der Leistungserbringung beauftragten Dritten zum vereinbarten Montagetermin den ungehinderten Zugang zum jeweiligen Installationsort, insbesondere zu den Dachflächen und Gebäudeteilen, auf bzw. an denen die zu installierenden Anlagen und ihre Nebeneinrichtungen zuinstallieren sind.

9. Soweit für die Installation kundenseitige Umbau und / oder Vorarbeiten erforderlich sind (wie z.B. Dacharbeiten, Gewährleistung der Statik, Kabelverlegungen, Versetzung von Anlagen, Schaltschrankmodernisierung) oder durch den Kunden auf eigenen Wunsch vor der Installation Umbauarbeiten durchgeführt werden, müssen diese bis zum vereinbarten Montagetermin durch den Kunden oder den von ihm beauftragten Dritten fachgerecht abgeschlossen sein.

10. Für Verzögerungen aufgrund von Beschränkungen / Behinderungen beimZugang zum Installationsort (Montagebehinderung) ist der Kundeverantwortlich § 3 Abs. 4 Satz 3 gilt entsprechend.

§ 4 Lieferverzug

Gerät rmsolar Swiss GmbH aufgrund leichter Fahrlässigkeit in Lieferverzug, so beschränkt sich die Haftung für Verzögerungsschäden (Schadensersatz neben der Leistung) auf 5 % des Kaufpreises der verspätet gelieferten Ware. Dies gilt nicht im Falle der Verletzung des Körpers, der Gesundheit und des Lebens.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung behält sichrmsolar Swiss GmbH das Eigentum an Anlagen oder Komponenten und ihren Bestandteilen, insbesondere an den in einer Photovoltaikanlage verbauten bzw. zu verbauenden Modulen und Wechselrichtern, vor („Eigentumsvorbehalt“).

2. Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt rmsolar Swiss GmbH an der neuen Sache Miteigentum im zum Zeitpunkt derVerarbeitung bestehenden Verhältnis des offenen Rechnungsbetrages der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Gegenstände, mit denen die Vorbehaltsware verbunden oder vermischt wurde.

3. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist rmsolar Swiss GmbH vorbehaltlichaller sonstigen Rechte befugt, unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten, die Photovoltaikanlage zu demontieren und zurückzunehmen und zu diesem Zweck das Grundstück des Kunden zu betreten.

4. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 1 Abs. 2, gilt darüber hinaus folgendes: a) Die gelieferte Ware verbleibt bis zur vollständigen Begleichungsämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung im Eigentum der rmsolar Swiss GmbH. b) Dem Kunden wird gestattet, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Für den Fall des Weiterverkaufs tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des offenen Rechnungsbetrages alle aus dem Weiterverkauf erwachsenden Forderungen an die die Abtretung annehmende rmsolar Swiss GmbH ab. Der Kunde bleibt zur Einziehung befugt. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht fristgemäß nach, behält sich rmsolar Swiss GmbH das Recht vor, aus dem Weiterverkauf erwachsende Forderungen selbst einzuziehen. c) rmsolar Swiss GmbH verpflichtet sich, auf verlangen des Kunden Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt rmsolar Swiss GmbH.

§ 6 Zahlungsbedingungen

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die in Rechnung gestellte Vergütung sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzüge fällig. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist rmsolar Swiss GmbH berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder angemessene Sicherheitsleistung auszuführen, soweit nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, aus denen auf eine nicht nur unwesentliche Minderung der Kreditwürdigkeit des Kunden zu schließen ist und aufgrund derer die Erfüllung der Zahlungspflichten des Kunden gefährdet ist. Erbringt der Kunde in diesem Fall innerhalb einer ihm von rmsolar Swiss GmbH gesetzten Frist weder die Vorauszahlung noch eine angemessene Sicherheitsleistung, ist rmsolar Swiss GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. rmsolar Swiss GmbH ist ohne weitere Voraussetzungen zum Rücktritt berechtigt, wenn der Kunde gegenüber einer Bank oder rmsolar Swiss GmbH gegenüber unrichtige oder unvollständige Angaben über Tatsachen gemacht hat, die seine Kreditwürdigkeit betreffen. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von rmsolar Swiss GmbH anerkannt sind. Diese Beschränkung gilt nicht in Bezug auf Ansprüche des Kunden aufgrund vollständiger oder teilweiser Nichterfüllung oder mangelhafter Erfüllung des Vertrages, aus dem sich die Ansprüche von rmsolar Swiss GmbH ergeben. Jedwede sonstigen Kosten, die der am gewünschten Installationsort zuständige Verteilnetzbetreiber im Zusammenhang mit dem Netzanschluss / der Inbetriebsetzung und / oder dem Betrieb einer Photovoltaikanlageoder für die Abrechnung von Einspeiseerlösen oder für sonstige Leistungen in Rechnung stellt, sind vom Kunden selbst zu tragen.

§ 7 Mängelansprüche

1. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung und Abschlussder Montage. Die gesetzlichen Verjährungsfristen nach §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB bleiben unberührt.

2.Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Waren sofort nach Ablieferung im Hinblick auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und diese Mängel rmsolar Swiss GmbH unverzüglich mitzuteilen, längstens aber innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Ablieferung. Offensichtliche Mängel, die verspätet, also entgegen der vorstehenden Verpflichtung gerügt wurden, sind vonder Gewährleistung ausgeschlossen.

3. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind natürliche Abnutzung (Degradation der Photovoltaikmodule etc.), Schäden infolge unsachgemäßer Behandlung, Nichtbeachtung von Herstellervorgaben und Betriebsanweisungen.

4. Gewährleistungsansprüche können vom Kunden nicht mehr geltend gemacht werden, wenn er Veränderungen an den Anlagen oder Komponenten vorgenommen hat oder durch Dritte hat vornehmen lassen, es sei denn, rmsolar Swiss GmbH hat schriftlich zugestimmt oder der Kunde weist nach, dass die gerügten Mängel nicht auf die vorgenommenen Veränderungen zurückzuführen sind.

5. Zusätzlich und unabhängig von den Gewährleistungsansprüchen gegen rmsolar Swiss GmbH gewähren Hersteller von Anlagen oder Komponenten eine Garantie gemäß ihren jeweiligen Herstellerbedingungen („Herstellergarantien“). Eine Haftung von rmsolar Swiss GmbH für die Herstellergarantien und die sich daraus ergebenden Ansprüche ist ausgeschlossen.

6. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 1 Abs. 2, gelten die vorbenannten Bestimmungen mit folgenden Einschränkungen: a) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Für Ansprüche aufgrund von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie im Falle einer schuldhaften Verletzung des Körpers, der Gesundheit und des Lebens beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre. Die gesetzlichen Verjährungsfristen nach §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB sowie nach § 479 BGB bleiben hiervon unberührt. b) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware mit der gebotenen Sorgfalt unverzüglich nach der Ablieferung beim Kunden auf Abweichungen hinsichtlich der Menge und Qualität zu untersuchen und wenn sich Mängel zeigen, diese unverzüglich schriftlich gegenüber rmsolar Swiss GmbH anzuzeigen. Die Anzeige offensichtlicher Mängel hat spätestens innerhalb von 7 Tage nach Ablieferung zu erfolgen. c) In entsprechender Frist ab Entdeckung sind später festgestellte verdeckte Mängel gegenüber rmsolar Swiss GmbH anzuzeigen. Verletzt der Kunde seine Untersuchungs- und Rügepflicht, ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. d) Das Wahlrecht zwischen der Nachlieferung und der Nachbesserungim Falle eines Mangels obliegt rmsolar Swiss GmbH.7. 8 Rücktritt

§ 8 Rücktritt

1. Das gesetzliche Rücktrittsrecht im Falle einer Verletzung der Vertragspflichten besteht mit der Maßgabe, dass der Kunde nur dann vom Vertrag zurücktreten kann, wenn rmsolar Swiss GmbH die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Diese Einschränkung gilt nicht im Falle von Sachmängeln.  2. Ist der Kunde für die Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, alleine oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzugs des Kunden eingetreten, ist der Rücktritt generell ausgeschlossen.

§ 9 Haftung

1. Ansprüche auf Schadensersatz kann der Kunde nur dann geltend machen, wenn rmsolar Swiss GmbH eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung zur Last zu legen ist oder eine schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch rmsolar Swiss GmbH vorliegt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend, wenn der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Schadensersatz statt der Leistung einen Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend macht.

2. Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie Ansprüche nach den zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 10 Datenschutz und Datensicherheit

1. rmsolar Swiss GmbH wird im Hinblick auf personenbezogene Daten des Käufers die maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die EU-Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), wahren.  2. rmsolar Swiss GmbH wird personenbezogene Daten des Kunden nur erheben, verarbeiten und nutzen, wenn und soweit dies für die Begründung, die Durchführung oder die Beendigung dieses Vertrags erforderlich ist. Eine weitergehende Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Kunden erfolgt nur, soweit eine Rechtsvorschrift dies erlaubt oder der Kunde eingewilligt hat. rmsolar Swiss GmbH gibt personenbezogene Daten nicht an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind lediglich mit rmsolar Swiss GmbH vertraglich verbundene Unternehmen, von denen rmsolar Swiss GmbH Leistungen erbringen lässt, wenn und soweit dies zur Durchführung dieses Vertrages erforderlich ist. Die Weitergabe erfolgt unter strikter Beachtung der EU-DSGVO und des BDSG, die Empfänger der Daten dürfen diese nur zwecks Erbringung ihrer Leistung entsprechend der mit rmsolar Swiss GmbH getroffenen Vereinbarung nutzen.

3. rmsolar Swiss GmbH wird dem Kunden unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Verlangen unentgeltlich Auskunft über die den Kunden betreffenden, gespeicherten personenbezogenen Daten erteilen. Der Kunde hat unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht, die Löschung, Korrektur oder Sperrung seiner Daten zu verlangen.

4. Der Kunde kann einer etwaigen Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu Werbezwecken jederzeit durch eine formlose Mitteilung gegenüber rmsolar Swiss GmbH widersprechen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen. Nach Erhalt des Widerspruchs wird rmsolar Swiss GmbH die betroffenen Daten nicht mehr zu Werbezwecken verwenden.  5. Verantwortliche Stelle für sämtliche datenschutzbezogenen Fragen sowie für die Ausübung der unter Absatz 4 und 5 beschriebenen Rechte ist: rmsolar Swiss GmbH, am Wollmatinger Ried 19, 78479 Reichenau, Telefon: 07531 717 191 19, E-Mail: betriebsbuero@rmsolar.de

§ 11 Anpassung des Vertrages / dieser Bedingungen

1. Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen, verordnungsrechtlichen und behördlichen. Sollten sich diese und / oder die einschlägige Rechtsprechung ändern, werden die Parteien die Bedingungen dieses Vertrages insoweit anpassen und / oder ergänzen, als es die Wiederherstellung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und / oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht. Erzielen die Vertragsparteien diesbezüglich nicht innerhalb von 3 Wochen, nachdem eine Partei schriftlich eine Anpassung verlangt hat, eine Einigung, so ist jeder Vertragspartner berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund zu kündigen.

2. Die vorstehenden Regelungen finden keine Anwendung auf Steuern, Abgaben und / oder staatlich bedingte Belastungen. Werden nach Vertragsschluss Steuern oder sonstige öffentliche Abgaben eingeführt oder geändert, die sich unmittelbar auf die vertragliche Vergütung auswirken, ist rmsolar Swiss GmbH im Falle einer Mehrbelastung berechtigt und im Falle einer Entlastung für den Kunden verpflichtet, die vertraglich vereinbarte Vergütung ab dem Zeitpunkt anzupassen, ab dem die Neuerung / Änderung in Kraft tritt. rmsolar Swiss GmbH wird den Kunden über die Anpassung in geeigneter Weise, spätestens aber mit der Abrechnung informieren. Dies gilt entsprechend auch für Kosten, die keine Steuern oder öffentliche Abgaben darstellen, die aber durch die Umsetzung von nach Vertragsschluss neu eingeführten oder geänderten Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen behördlichen Maßnahmen zusätzlich entstehen und sich unmittelbar auf die Vergütung auswirken.

§ 12 Widerrufsrecht und Kosten der Abholung im Falle des Widerrufs

Wenn der Kunde den Vertrag als Verbraucher d.h. zu einem Zweck, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch seiner selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist, abschließt, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, dessen Einzelheiten sich aus der beigefügten Widerrufsbelehrung ergeben. Macht der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, erfolgt die Abholung der Waren durch rmsolar Swiss GmbH. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle des Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Abholung in tatsächlich anfallender Höhe bis zu einem Höchstbetrag von EUR 450,- zu tragen.

§ 13 Schlussbestimmungen

1. rmsolar Swiss GmbH ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen der Leistungen Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen.

2. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der rmsolar Swiss GmbH auf einen Dritten übertragen.

3. Die Rechtsbeziehung zwischen rmsolar Swiss GmbH und dem Kunden unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, so bleiben die Vorschriften des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, unberührt, soweit diese für ihn günstiger sind.

4. Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt, ist Freiburg Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.

5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Entsprechendes gilt für eventuelle unbeabsichtigte Vertragslücken.

Stand: 01.10.2023


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